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Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) hat die Europäische Union zum ersten Mal verbindliche Anforderungen an die Cybersicherheit für digitale Produkte gesetzt. Schon ab dem 11. September 2026 greifen erste Meldeverpflichtungen, ab dem 11. Dezember 2027 dürfen nur noch CRA-konform ausgelegte Produkte in der EU verkauft werden. Wer als Mittelständler Hardware, Software oder vernetzte Geräte auf den Markt bringt, sollte frühzeitig aktiv werden – die Übergangsphase ist kürzer, als sie scheint.
Stellen Sie sich vor, ein Produzent liefert eine vernetzte Maschinensteuerung an einen Industriekunden – und drei Jahre später wird eine Schwachstelle in einer eingesetzten Open-Source-Bibliothek bekannt. Inzwischen ist die Frage, wer wann patcht, meistens eine Sache des guten Willens. Ab Ende 2027 ist es eine Frage des geltenden Rechts. Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller, Importeure wie auch Händler dazu, Cybersicherheit über den vollständigen Lebenszyklus des Produkts systematisch sicherzustellen.
Die EU reagiert damit auf eine zunehmend angespannte Gefährdungslage: Allein 2024 wurden europaweit über 100 neue Sicherheitslücken pro Tag gemeldet, viele davon in netzwerkfähigen Produkten (https://www.iem.fraunhofer.de/de/im-fokus/cyber-resilience-act.html). Die EU-Kommission schätzt, dass rund 25.000 Unternehmen in der EU vom CRA betroffen sind – und ein großer Anteil davon kommt aus dem Mittelstand.
Der Cyber Resilience Act – mit der offiziellen Bezeichnung „Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen“ – ist die erste EU-weite Verordnung, die ein verbindliches Mindestniveau an IT-Sicherheit für digital vernetzte Produkte festlegt. Publiziert wurde der Rechtsakt am 20. November 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union, in Kraft getreten ist er am 10. Dezember 2024 (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber_Resilience_Act/cyber_resilience_act_node.html).
Anders als die NIS-2-Richtlinie, die auf die organisatorische IT-Sicherheit von Unternehmen abzielt, behandelt der CRA die Sicherheit der Produkte selbst. Er ist außerdem eine EU-Verordnung und gilt damit unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne dass es einer nationalen Umsetzung wie beim deutschen NIS-2-Umsetzungsgesetz bedarf. Erfasst sind alle Produkte, deren bestimmungsgemäße Verwendung eine direkte oder indirekte Datenverbindung mit einem Gerät oder Netz umfasst: vom Sensor im Internet der Dinge über die Steuerung für Smart Homes bis zur Industriemaschine, vom Operating System über die mobile App bis zur kommerziellen Open-Source-Bibliothek.
Vorab eine wichtige Botschaft: Der CRA macht keinerlei Unterschied zwischen Großunternehmen und Unternehmen des Mittelstands. Die Anforderungen knüpfen an das Handelsgut an, keinesfalls an die Firmengröße (https://bitmi.de/it-sicherheitsblog-cyber-resilience-act-einordnung-und-leitfaden-fuer-mittelstaendische-unternehmen/). Wer in der EU vernetzte Produkte produziert, importiert oder unter eigenem Markennamen vertreibt, fällt generell unter die Regelung.
Ausgenommen sind Produkte, die schon durch andere EU-Vorschriften reguliert werden – beispielsweise Medizinprodukte, Fahrzeuge, In-vitro-Diagnostika, zivile Luftfahrt und Schiffsausrüstung. Auch nichtkommerzielle Open-Source-Software ohne Erwerbsabsicht bleibt außen vor. Wer nicht sicher ist, ob das eigene Erzeugnis unter den CRA fällt, sollte zunächst eine strukturierte Portfolioanalyse vornehmen.
Der CRA verlangt von Produzenten nicht einzelne Maßnahmen, sondern einen lückenlosen Cybersicherheitsprozess vom ersten Strich am Reißbrett bis zum Ende des Supports. Die zentralen Anforderungen lassen sich in fünf Blöcke gliedern:
Hinzu kommt die CE-Kennzeichnung als offizielles Compliance-Zeichen. Je nach Risikoeinstufung des Produkts variieren die Konformitätsbewertungsverfahren. Für Standardprodukte (laut Schätzungen rund 90 Prozent aller betroffenen Produkte) genügt die Eigenbewertung nach Modul A. Relevante Produkte der Klasse II – etwa Betriebssysteme, Hypervisoren, Firewalls oder Router – sowie Produkte der kritischen Kategorie wie Hardware-Sicherheitsmodule oder intelligente Zähler erfordern die Bewertung durch eine benannte Prüfstelle.
Wir sehen in der Unternehmenspraxis, dass viele Mittelständler das Datum „Dezember 2027“ hören und annehmen, sie hätten noch reichlich Luft. Diese Einschätzung greift zu kurz. Der CRA entfaltet seine Wirkung schon deutlich früher, und die Strafen sind erheblich.
Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder, welche nach BSI bei bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des globalen Jahresumsatzes liegen können – je nachdem, welcher Betrag höher ist (https://audit-professionals.de/cyber-resilience-act/). Bei Verstößen gegen Meldepflichten oder Verfahrenspflichten sind es bis zu 10 Millionen Euro bzw. 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich drohen Marktzugangsbeschränkungen und im Extremfall ein angeordneter Produktrückruf. Wer nicht konform ist, wird im Endeffekt nicht nur sanktioniert, sondern aus dem Markt genommen.
Eine vollständige CRA-Umsetzung dauert nach Erfahrungen aus der Praxis 14 bis 20 Monate (https://www.bos-kg.de/cyber-resilience-act/). Wer 2026 startet, kommt rechtzeitig ins Ziel – wer auf 2027 setzt, hat ein Problem. Aus unserer Erfahrung als IT-Serviceanbieter empfehlen wir folgende Schritte als Einstieg:
Zudem lohnt es sich, Lieferanten und Open-Source-Komponenten systematisch zu prüfen. Komponenten, die seit Jahren nicht mehr weiterentwickelt werden, gehören aus dem Produkt – oder müssen selbst gepatcht werden. Spätestens 2027 ist die Zeit der „das nutzen wir schon immer so“-Komponenten vorbei.
Der Cyber Resilience Act ist kein freiwilliger Zusatz und keine Probe für Großkonzerne. Er ist die größte Veränderung der europäischen Produktgesetzgebung der letzten zehn Jahre und betrifft mittelständische Hersteller, Importeure und Händler von Hardware, Software und vernetzten Geräten direkt. Wer die Vorgaben frühzeitig aufgreift, verhindert nicht nur empfindliche Bußgelder und Marktzugangsbeschränkungen, sondern positioniert sich als verlässlicher Partner in immer sicherheitskritischeren Lieferketten. IT-Sicherheit „Made in EU“ wird in den kommenden Jahren zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil – wenn man sich rechtzeitig auf den Weg macht.
Bis 2027 wirkt weit entfernt. Mit Bestandsaufnahme des Produktportfolios, SBOM-Aufbau und PSIRT-Prozessen sind es realistisch eher 18 als 36 Monate Arbeit. Wer heute startet, hat 2027 ein Produktportfolio, das den Zugang zum Markt sichert – und einen Vorteil, den Wettbewerber nicht mehr aufholen können.
Sie wollen wissen, ob Ihre Produkte unter den Cyber Resilience Act fallen und wie Sie eine SBOM, das Schwachstellenmanagement oder Ihre Technikdokumentation aufsetzen? Kontaktieren Sie uns gerne – als Ihr IT-Dienstleister unterstützen wir Sie von der ersten Gap-Analyse bis zum CE-Konformitätskennzeichen.
Der Cyber Resilience Act ist eine EU-Verordnung, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Hardware, Software und andere Produkte mit digitalen Elementen festlegt. Die Anforderungen gelten über den gesamten Produktlebenszyklus.
Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gelten seit dem 11. September 2026. Die wesentlichen Produktanforderungen gelten ab dem 11. Dezember 2027.
Betroffen sind vor allem Hersteller von Hardware, Software und vernetzten Produkten. Je nach Rolle in der Lieferkette gelten außerdem Pflichten für Importeure, Händler, Eigenmarken-Anbieter und Unternehmen, die Produkte wesentlich verändern.
Der CRA regelt vor allem die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. NIS-2 richtet sich dagegen an bestimmte Organisationen und deren Sicherheits- und Meldepflichten. Ein Unternehmen kann daher von beiden Regelwerken betroffen sein.
Der Hersteller muss einen Supportzeitraum festlegen. Dieser beträgt in der Regel mindestens fünf Jahre, kann bei Produkten mit kürzerer erwarteter Nutzungsdauer kürzer sein und muss bei langlebigen Produkten die tatsächliche Nutzung angemessen berücksichtigen.
Weil wir lieben, was wir tun, haben wir richtig Spaß an spannenden Projekten und gehen gerne in den Austausch mit unseren Kunden. Wir sehen uns mit unseren Kunden stets auf Augenhöhe und verfolgen das Ziel, jeden Tag noch besser zu werden.
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